Verabschiedung der 42. BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) durch das Bundeskabinett

gültig ab 19.08.2017

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Sehr geehrte Kunden,

Diese Information betrifft die oben genannte Verordnung zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern die

ab 19. August 2017 gesetzlich verankert und bindend ist.

Das Kabinett stimmte am 22.3.2017 der 42. BImSchV zu, durch die eine bundeseinheitliche Verordnung die Anwendung der Technik und die Umsetzung von technischen und organisatorischen Pflichten beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nass-abscheidern regelt. Damit besteht für jeden Betreiber eine gesetzliche Pflicht zur Überwachung und Dokumentation der Hygiene und hygienetechnischen Maßnahmen in
Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen!

Durch diese Verordnung werden Vorgaben für die Anlagen und den Betrieb hinsichtlich der Vorbeugung des Austritts von Legionellen bindend, und die Richtlinie VDI 2047 in eine gesetzliche Verordnung überführt.

Hintergrund hierfür sind jährlich mindestens 110 bekannte Legionellen-infektionen mit mehreren Todesfällen.

Für die Umsetzung der 42. BImSchV ist der Betreiber verantwortlich! Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme sind so zu betreiben, dass Verunreinigungen durch Mikrobiologie und insbesondere Legionellen nach dem Stand der Technik vermieden werden. Hierzu werden umfangreiche Anforderungen an den Betrieb gestellt, wie u.a.:

• Regelmäßige Legionellenuntersuchung
• Umsetzung der Vorgaben gem. VDI 2047
• Führung eines Betriebstagebuchs
• Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts

Werden die Anlagen nicht korrekt gem. Vorgaben betrieben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 62 Absatz 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Gerne informieren und unterstützen wir sie bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen gemäß 42. BImSchV.

Vereinbaren sie einen Gesprächstermin mit unseren hygienisch fachkundigen
Experten gem. VDI 2047 Blatt 2 und fordern sie unsere Fachinformation an!